Nein, soweit Ihr Arbeitgeber in Belgien sitzt und wir alle nötigen Informationen betreffend des Arbeitsunfalls von Ihnen erhalten haben, rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Folgende Informationen sind unbedingt erforderlich:
- Name der Versicherung Ihres Arbeitgebers
- Police/Dossier n° des AU
- Datum des AU
- Name und Adresse Ihres Arbeitsgebers.